Für alle volljährigen Patienten sieht der Gesetzgeber pro Heilmittelverordnung eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten sowie eine einmalige Gebühr von 10 Euro vor. Diesen Betrag entrichten Sie bitte in bar bei Ihrem zweiten Termin in unserer Praxis. Bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse entfällt diese Zahlung.